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Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Diese Verordnung legt die Vorschriften für die Einrichtung und die Tätigkeiten des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) fest.

Das GEREK berät die Institutionen der EU bei der Entwicklung eines besseren Binnenmarktes für die elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste. Es dient außerdem als Bindeglied zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und der Europäischen Kommission.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zu den wichtigsten Zielen von GEREK gehört es:

  • bewährte Praktiken zu entwickeln und unter den nationalen Regulierungsbehörden zu verbreiten;
  • die nationalen Regulierungsbehörden in Regulierungsfragen zu unterstützen;
  • Stellungnahmen zu Entwürfen von Entscheidungen, Empfehlungen und Leitlinien abzugeben;
  • Berichte zu erstellen und die Kommission im Bereich der elektronischen Kommunikation zu beraten.

Zusammensetzung und Organisation:

  • Der Regulierungsrat setzt sich aus Vertretern der in jedem EU-Land errichteten nationalen Regulierungsbehörden zusammen. Hauptaufgabe des Rates ist es, alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Leistung des GEREC zu treffen und die Aufgaben des GEREK wahrzunehmen. Hierzu gehören:
    • Abgabe von Stellungnahmen zu Maßnahmenentwürfen der nationalen Regulierungsbehörden (beispielsweise bezüglich der Bestimmung von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht);
    • Beratung zu Entwürfen von Empfehlungen in Bezug auf relevante Produkt- und Dienstmärkte;
    • Beratung zu Maßnahmenentwürfen im Zusammenhang mit dem effektiven Zugang zur Notrufnummer „112“ und der effektiven Einrichtung der mit „116“ beginnenden Nummernbereiche (Beratungsstellen);
    • Überwachung des Sektors der elektronischen Kommunikation, Berichterstattung über diesen Sektor sowie Veröffentlichung eines Jahresberichts über dessen Entwicklungen.
  • Das GEREK wird von einem Büro unterstützt, das aus einem Verwaltungsausschuss und einem Verwaltungsdirektor besteht. Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Regulierungsrats und einem Vertreter der Kommission zusammen. Der Verwaltungsdirektor, der für die Leitung des Büros zuständig ist, steht unter der Aufsicht dieses Ausschusses. Die Hauptaufgabe des Büros umfasst die Unterstützung des GEREK in administrativer und professioneller Hinsicht.
  • Die Arbeit des GEREK wird in Sachverständigen-Arbeitsgruppen untergliedert. Diese arbeiten spezifische Themen ab, die im Arbeitsprogramm von GEREK vorgesehen sind oder sich nach Ersuchen von EU-Organen richten.

Finanzierung

Die Finanzmittel des Büros des GEREK stammen hauptsächlich aus der EU sowie aus freiwilligen Beiträgen der EU-Länder oder nationalen Regulierungsbehörden.

Der Verwaltungsdirektor bereitet den Haushaltsplan vor, der vom Verwaltungsausschuss aufgestellt wird.

Neue Arbeiten

Die GEREK-Strategie für 2015-2017 stellt drei Prioritäten in den Vordergrund:

  • Stärkung von Wettbewerb und Investitionen;
  • Förderung des Binnenmarkts;
  • Befähigung und Schutz der Endnutzer.

Das GEREK bietet Input und einen Meinungsaustausch mit der Europäischen Kommission in Bezug auf die Bewertung und Überprüfung der geltenden Vorschriften für den Markt der elektronischen Kommunikation, der Teil der Initiative für einen digitalen Binnenmarkt der Kommission ist.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 7. Januar 2010 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und des Büros (ABl. L 337, 18.12.2009, S. 1-10)

Letzte Aktualisierung: 22.02.2016

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