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EUREK

1) ZIEL

Definition politischer Ziele und allgemeiner Raumentwicklungsprinzipien auf Ebene der Europäischen Union im Hinblick auf die Gewährleistung einer nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklung des europäischen Territoriums unter Berücksichtigung seiner Vielfalt.

2) RECHTSAKT

EUREK - Europäisches Raumentwicklungskonzept. Auf dem Wege zu einer räumlich ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union.

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Raumentwicklungspolitiken sollen eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Territoriums der Union unter Berücksichtigung der grundlegenden Ziele der Gemeinschaftspolitik, wie des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, einer wissensbasierten und den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung entsprechenden wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und der Erhaltung der Vielfalt der natürlichen und kulturellen Ressourcen, gewährleisten.

Mit dem Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK) werden der Gemeinschaft keine neuen Befugnisse im Bereich der Raumplanung übertragen. Es dient als politischer Orientierungsrahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fachpolitiken der Gemeinschaft mit hoher Raumwirkung. Es wurde auf Grund der Feststellung erarbeitet, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten besser aufeinander abgestimmt werden können, wenn sie auf gemeinsam festgelegte Raumentwicklungsziele ausgerichtet sind. Es ist ein Dokument mit zwischenstaatlichem, hinweisendem und unverbindlichem Charakter. In Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip wird es auf der geeignetsten Interventionsebene und nach Ermessen der an der Raumentwicklung beteiligten Akteure angewandt.

Das EUREK ist das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses. Die ersten Vorschläge zur Raumentwicklung stammen aus den Jahren 1960-70, wobei der „Europäische Raumordnungsplan" des europäischen Parlaments hervorzuheben ist. Die Dokumente „Europa 2000" [KOM(90)544, nicht im Amtsblatt veröffentlicht] und „Europa 2000+" [KOM(94)354, nicht im Amtsblatt veröffentlicht] der Europäischen Kommission haben einen entscheidenden Anstoß zur Einführung einer konzertierten Politik gegeben. Der Rat von Lüttich 1993 war der Ausgangspunkt der Erarbeitung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts im eigentlichen Sinne. Seither haben die aufeinander folgenden Vorsitze, unterstützt durch den aus Vertretern der Kommission und nationalen Beamten bestehenden Ausschuss für Raumentwicklung, bis zur endgültigen Annahme des EUREK beim informellen Rat der Minister für Raumordnung im Mai 1999 in Potsdam mehrere Projekte ausgearbeitet.

Das EUREK besteht aus zwei Teilen: I) Beitrag der Raumentwicklungspolitik als neue Dimension der europäischen Politik und II) Tendenzen, Perspektiven und Herausforderungen des Territoriums der Union. Im vorliegenden Dokument wird ausschließlich der erste Teil behandelt. In anderen Dokumenten (im zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und im ersten Zwischenbericht) sind bereits neuere Daten über die großen Tendenzen im gemeinschaftlichen Territorium zu finden.

DER RÄUMLICHE ANSATZ AUF EUROPÄISCHER EBENE

Dem EUREK liegt der Gedanke zu Grunde, dass das Wirtschaftswachstum und die Konvergenz bestimmter Wirtschaftsindikatoren nicht ausreichen, um das Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu erreichen. Eine konzertierte Intervention im Bereich der Raumentwicklung ist daher wünschenswert, um die festgestellten Disparitäten auszugleichen. Dabei muss folgenden Faktoren Rechnung getragen werden: einer stetig zunehmenden wirtschaftlichen Integration (WWU, Verwirklichung des Binnenmarkts), der wachsenden Bedeutung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union in Mittel- und Osteuropa sowie der Entwicklung der Beziehungen der Fünfzehn zu ihren Nachbarn.

Mit mehr als 370 Millionen Einwohnern auf einer Fläche von 3,2 Millionen km2 und einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 6800 Milliarden EUR (1996) ist die Europäische Union eine der größten und wirtschaftsstärksten Regionen der Welt. Beträchtliche wirtschaftliche Ungleichgewichte erschweren jedoch die Verwirklichung des angestrebten Leitbildes einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung. In dem durch die europäischen Metropolen London, Paris, Mailand, München und Hamburg abgegrenzten Raum im Zentrum der EU erwirtschaften auf 20 % der Fläche 40 % der Bevölkerung 50 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) der EU. Während die Unterschiede in der Wirtschaftskraft zwischen „reichen" und „armen" Regionen leicht rückläufig sind, wachsen die regionalen Disparitäten innerhalb mehrerer Mitgliedstaaten. Ende 1998 entsprach die Arbeitslosenquote ca. 10 % der Erwerbspersonen (die Hälfte davon sind Langzeitarbeitslose und mehr als 20 % Jugendliche), wobei es beträchtliche Unterschiede je nach Region und Mitgliedstaat gibt.

Das EUREK umfasst vier wichtige Bereiche, die sich gegenseitig beeinflussen und sich deutlich auf die Raumentwicklung in der Europäischen Union auswirken:

  • Die Entwicklung der städtischen Gebiete: Beinahe 80 % der Bevölkerung der Europäischen Union leben heute in Städten. Städtische Zentren werden umstrukturiert oder sind im Entstehen, Städtenetze werden geschaffen und arbeiten grenzüberschreitend zusammen. Zudem wird es notwendig sein, zu einer neuen Beziehung zwischen Stadt und Land zu finden, um den Herausforderungen zu begegnen, denen sich die verschiedenen Gebiete gegenübersehen.
  • Die Entwicklung des ländlichen Raums:Die ländlichen Gebiete der Europäischen Union sehen sich oft mit einer Marginalisierung konfrontiert, die meist auf eine Anhäufung verschiedener Nachteile, wie eine weite Entfernung zu großen Metropolen, ein raues Klima, eine geringe Bevölkerungsdichte und infrastrukturelle Defizite oder mangelnde wirtschaftliche Diversifizierung infolge der Vorrangstellung der Landwirtschaft zurückzuführen ist. Da es zwar einerseits Umweltprobleme, andererseits aber auch Umweltschätze gibt, ist es notwendig, natürliche Ressourcen und Ökosysteme zu schützen und deren wirtschaftliche Potenziale auf verschiedene Weise zu nutzen (Öko- und Kulturtourismus, Diversifizierung der Landwirtschaft).
  • Verkehr:Im Zuge der Verwirklichung des Binnenmarktes kommt es durch die ständige Zunahme des Straßen- und Luftverkehrs zu Verkehrsstaus und Umweltbelastungen. Die Europäische Union gehört zu den größten Kohlendioxid-Emittenten der Welt. Zudem kann die ungleiche Verteilung der Infrastrukturen im europäischen Raum zu großen Ungleichheiten im Bereich der Wirtschaftsinvestitionen führen und die Prinzipien des räumlichen Zusammenhalts gefährden.
  • Natürliches und kulturelles Erbe:Mit der Vielfalt seines natürlichen und kulturellen Erbes verfügt Europa über einen wertvollen Schatz. Dieses Erbe wird jedoch durch gewisse sozioökonomische Modernisierungsprozesse bedroht. Fauna, Flora, Wasser, Böden und traditionelle Landschaften werden durch eine Übernutzung der Umwelt durch den Menschen aus dem Gleichgewicht gebracht. Im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung ist es Ziel der europäischen Raumplanungspolitik, solchen Praktiken Einhalt zu gebieten und eine vernünftige Nutzung der Ressourcen zu fördern.

DER EINFLUSS DER POLITIKEN DER GEMEINSCHAFT AUF DAS TERRITORIUM DER EUROPÄISCHEN UNION

Obwohl dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Vertrag von Amsterdam ein eigener Titel gewidmet ist, haben die Fachpolitiken der Union keine klar festgelegten räumlichen Ziele. Einige von ihnen beeinflussen jedoch erheblich das Territorium der Gemeinschaft als geografischen Interventionsraum. Ihre räumlichen Auswirkungen hängen von der Art der Intervention ab, seien sie finanzieller (Gemeinsame Agrarpolitik, Regionalpolitik durch die Strukturfonds, bestimmte Forschungs- und Innovationsbeihilfen), rechtlicher (Wettbewerbs- und Umwelt politik) oder planerischer Natur (Energie- und Verkehrs politik). Finanziell gesehen entfielen 1997 83 % des Gemeinschaftsbudgets auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Strukturfonds.

Untersuchen wir nun die verschiedenen Fachpolitiken mit räumlichen Auswirkungen:

  • Die Strukturfonds:Die Kohäsionsberichte zeigen, dass sich die Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten verringern, zwischen den Regionen jedoch vergrößern. Mit den Strukturfonds wird das Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts verfolgt. Der Großteil der Mittel aus diesen Fonds fließt in die Fördergebiete (in Regionen mit Entwicklungsrückstand im Rahmen von Ziel 1 und in Regionen, die sich in Umstellung befinden, im Rahmen von Ziel 2), und ein kleinerer Teil wird gemäß einer Raumtypologie verteilt, die den Gemeinschaftsinitiativen (INTERREG III für Grenzregionen, URBAN II für städtische Gebiete und LEADER+ für ländliche Gebiete) zu Grunde liegt. Das Programmplanungssystem der Strukturfonds bietet die Möglichkeit, integrierte Entwicklungspläne auszuarbeiten, wobei alle lokalen Akteure im Rahmen einer repräsentativen und transparenten Partnerschaft einbezogen werden.
  • Die Gemeinsame Agrarpolitik: Ursprünglich war die GAP auf Produktivität ausgerichtet. Die im Laufe der Zeit durchgeführten Reformen zeigen, dass man sich der engen Verbindung zwischen Landwirtschaft und ländlichem Raum zunehmend bewusst wurde. Nun haben andere Ziele Vorrang: die Lebensmittelsicherheit und der Umweltschutz. Eine bessere Koordinierung der verschiedenen Politiken zur Entwicklung des ländlichen Raums ist umso notwendiger, als die Erweiterung der Europäischen Union und die Entwicklung des Welthandels die ländlichen Gebiete vor große Herausforderungen stellen: die Umstrukturierung des Agrarsektors, vor allem in den Beitrittsländern, die wirtschaftliche Diversifizierung der verschiedenen Räume sowie die Schaffung einer neuen Beziehung zwischen Stadt und Land.
  • Die Wettbewerbspolitik:Die Wettbewerbspolitik fördert die Integration der einzelnen nationalen Märkte in den Binnenmarkt und verhindert Kartelle sowie den Missbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen. Sie dient dazu, Zusammenschlüsse bzw. Übernahmen von Firmen zu kontrollieren und stellt einen Rahmen für staatliche Beihilfen bereit. Diese Maßnahmen haben Auswirkungen auf die räumliche Verteilung der Wirtschaftstätigkeit. Die Kommission erkennt zudem die Notwendigkeit an, dass öffentliche Stellen intervenieren müssen, um ein Gleichgewicht zwischen Wettbewerb und Zielen von allgemeinem Interesse sowie ein Minimum an Universaldienstleistungen im gesamten Gebiet der Europäischen Union zu gewährleisten. Wenn die Kommission auch staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung als mit dem gemeinsamen Markt nicht vereinbar betrachtet, so lässt sie sie in ausreichend begründeten Fällen dennoch zu: zum Beispiel spezifische Beihilfen für Regionen mit Entwicklungsrückstand, für in Umstellung befindliche Regionen und für Gebiete mit natürlichen Nachteilen (klimatische Verhältnisse, Abgelegenheit).
  • Transeuropäische Netze (TEN):Die Gemeinschaft trägt zum Aufbau der transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energieversorgung bei. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Raumnutzung und trägt daher zur Verwirklichung des Binnenmarktes, zur Verstärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts sowie zur Verbesserung der Verbindungen zwischen zentralen und insularen, eingeschlossenen und/oder peripheren Gebieten bei.Auf die Verkehrsnetze entfallen 80 % der für die TEN bestimmten Gemeinschaftsmittel. Ziel ist die Schaffung eines effizienten, nachhaltigen und umweltverträglichen Systems: Entlastung des Straßennetzes durch die Schaffung von Eisenbahnstrecken für Hochgeschwindigkeitszüge, Förderung der Binnenwasserstraßen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie von Radwegen in den Städten. Die Telekommunikationsnetze tragen insbesondere durch Telearbeit und Fernlehrgänge zur Überwindung räumlicher Benachteiligungen bei. Die räumlichen Auswirkungen im Energiesektor (Gas, Strom) betreffen die Flächennutzung und die Entwicklung des Konsumverhaltens.
  • Umweltpolitik:Im Vertrag von Amsterdam wird dieser Politik durch die Beachtung von Umweltbelangen bei der Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken wachsende Bedeutung beigemessen. Vor der Verwirklichung großer Investitionsvorhaben ist es notwendig, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Die räumlichen Auswirkungen der Umweltpolitik betreffen unter anderem die Ausweisung von Schutzgebieten (Natura 2000 -Netz) für Fauna und Flora, die verringerte Verwendung von Schadstoffen (Nitraten) in der Landwirtschaft, die Regelung der Abfallbehandlung, die Begrenzung der Luftverschmutzung und der Lärmbelastung sowie die Förderung erneuerbarer Energien (Windenergie).
  • Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE):Die Gemeinschaftspolitik im Bereich der FTE fördert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Universitäten. Die Auswahl der Projekte hängt von keinerlei regionalen Kriterien ab. Durch ein gezieltes und auf spezifischen Ressourcen basierendes Gebietsmarketing ist es gelungen, die weniger wohlhabenden Regionen für Investitionen im Bereich der FTE attraktiv zu machen. Das mehrjährige Rahmenprogramm unterstützt Forschungsarbeiten zur räumlichen Entwicklung in Themenbereichen wie "die Stadt von morgen und das Kulturerbe", "nachhaltiges Management von Land-, Forstwirtschaft und Fischerei" und "nachhaltiges Management und Wasserqualität".

Außerhalb des Gemeinschaftshaushalts hat die finanzielle Unterstützung der Europäischen Investitionsbank EIB große Bedeutung für die Strukturmaßnahmen der Union. Abgesehen von ihrer motivierenden Wirkung sind die Darlehen auch besonders gut für Projekte in benachteiligten Gebieten geeignet. Im Rahmen der bevorstehenden Erweiterung wird diese Einrichtung bei der Finanzierung von Langzeitprojekten wie Infrastrukturinvestitionen von großem Nutzen sein.

Ohne eine Gesamtkoordinierung können die Gemeinschaftspolitiken die regionalen Entwicklungsdisparitäten oft ungewollt vergrößern, da sich dadurch, dass sie auf ein sektorales Ziel ohne räumliche Dimension ausgerichtet sind, ihre Wirkungen manchmal gegenseitig aufheben. Die Mitgliedstaaten haben daher zusammen mit der Kommission das EUREK als Instrument für eine verbesserte Koordinierung der Gemeinschaftspolitiken aufgestellt. Die Dienststellen der Kommission müssen deshalb unbedingt verstärkt zusammenarbeiten, um den räumlichen Zusammenhalt und die Beurteilung der räumlichen Auswirkungen der von ihnen verfolgten Politiken zu gewährleisten.

POLITISCHE ZIELE UND OPTIONEN FÜR DAS TERRITORIUM DER EUROPÄISCHEN UNION

Die folgenden politischen Ziele und Optionen des EUREK gelten für alle an der Raumentwicklung beteiligten Akteure auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene: A) die Entwicklung eines polyzentrischen und ausgewogenen Städtesystems, B) die Förderung integrierter Verkehrs- und Kommunikationskonzepte zur Schaffung gleichwertiger Zugangsmöglichkeiten zu Infrastruktur und Wissen im gesamten Territorium der Europäischen Union, C) die Entwicklung und Erhaltung der Natur und des Kulturerbes.

A) Polyzentrische Raumentwicklung und eine neue Beziehung zwischen Stadt und Land

Derzeit ist der Kernraum der EU, der das von den Metropolen London, Paris, Mailand, München und Hamburg begrenzte Gebiet umfasst, die einzige dynamische Integrationszone der Weltwirtschaft. Die gegenwärtigen räumlichen Trends in der EU lassen jedoch eine weitere Konzentration hochwertiger Funktionen von weltwirtschaftlicher Bedeutung auf den Kernraum der EU und daneben noch auf einige wenige Metropolen (Barcelona, Öresundregion) erkennen.

Angesichts der Erweiterung und der wachsenden Integration der nationalen Wirtschaften in den Binnenmarkt und in die Weltwirtschaft trägt das empfohlene polyzentrische Entwicklungsmodell dazu bei, eine übermäßige Konzentration der Bevölkerung und der wirtschaftlichen, politischen und finanziellen Leistungsfähigkeit in einem einzigen dynamischen Gebiet zu vermeiden. Durch die Entwicklung einer relativ dezentralisierten städtischen Struktur wird es möglich sein, das Potenzial aller europäischen Regionen zu erhöhen und dadurch die regionalen Disparitäten zu verringern.

Mit dem polyzentrischen Raumentwicklungsmodell soll nicht nur, wie in der Vergangenheit, die Anbindung der Peripherie an den Kernraum mittels neuer Infrastrukturen erreicht werden, sondern vielmehr:

  • die Schaffung mehrerer Zonen weltwirtschaftlicher Integration;
  • der Ausbau eines ausgewogenen Systems von Metropolregionen und Stadtgruppen;
  • die Förderung integrierter Stadtentwicklungsstrategien in den Mitgliedstaaten unter Einbeziehung des jeweiligen Umlands;
  • die Stärkung der fachlichen Zusammenarbeit (Lokalverkehr, Verbindungen zwischen Universitäten und Forschungszentren, Umgang mit dem Kulturerbe, Integration neuer Zuwanderer) innerhalb der grenzübergreifenden und transnationalen Netze unter Einbeziehung der nord- und osteuropäischen Länder sowie des Mittelmeerraums.

Damit eine nachhaltige Entwicklung erreicht werden kann, müssen die integrierten Entwicklungsstrategien der Städte und Verdichtungsregionen geeignet sein, mehrere schwierige Aufgaben zu erfüllen:

  • die strategische Rolle der Metropolregionen und der "Gateway-Städte", die den Zugang zur EU bilden (große Seehäfen, interkontinentale Flughäfen, Messe- und Ausstellungsstädte, kulturelle Zentren mit Weltruf), zu verstärken und dabei periphere Gebiete besonders zu berücksichtigen;
  • die Expansion der Städte unter Verfolgung des Konzepts der "kompakten Stadt" (die Stadt der kurzen Wege), insbesondere in Küstengebieten, zu kontrollieren;
  • die wirtschaftliche Basis unter Ausnutzung der spezifischen Möglichkeiten der Gebiete und durch die Einführung innovativer, vielseitiger und arbeitsplatzbeschaffender Aktivitäten zu verbessern;
  • die Mischung von Funktionen und sozialen Gruppen, vor allem in den Metropolen, zu fördern, um die soziale Ausgrenzung gewisser Bevölkerungsgruppen zu bekämpfen, sowie in der Krise befindliche Stadtviertel und wirtschaftlich brach liegende Flächen umzunutzen und wiederzunutzen;
  • Ressourcen wie Wasser, Boden, Energie und Abfälle auf vernünftige Weise zu bewirtschaften, Natur und Kulturerbe zu erhalten und die Naturräume auszuweiten;
  • die Erreichbarkeit der betreffenden Gebiete mit effizienten und umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu verbessern.

Wohnen und Produzieren auf dem Land stehen einer konkurrenzfähigen Wirtschaftsentwicklung und einem Beschäftigungswachstum an sich nicht entgegen. Die ländlichen Räume sind sehr vielfältig, und einigen ist eine Umstellung bereits gelungen, während andere erst damit begonnen haben, ihre Strukturschwächen zu beseitigen und sich auf ihre Eigenständigkeit zu konzentrieren. Um ihre Schwächen, wie eine geringe Bevölkerungsdichte und eine hauptsächlich landwirtschaftliche Bodennutzung auszugleichen, müssen die ländlichen Räume ihre Aktivitäten diversifizieren und ihre Strategien nach ihren Eigenheiten und besonderen Bedürfnissen orientieren. Die Wiederentdeckung der Multifunktionalität einer qualitätsorientierten Landwirtschaft (Lebensmittelsicherheit, Erzeugnisse der Region, Ökotourismus, Aufwertung von Kulturerbe und -landschaften, Verwendung erneuerbarer Energien), die Entwicklung von Aktivitäten, die mit den neuen Informationstechnologien verknüpft sind, sowie der Austausch von Erfahrungen in speziellen Fachbereichen werden es den ländlichen Räumen ermöglichen, ihr Entwicklungspotenzial besser auszuschöpfen.

Zudem wird mit der Besinnung auf eine neue Partnerschaft zwischen Stadt und Land die Förderung eines integrierten Ansatzes auf regionaler Ebene sowie die gemeinsame Lösung von Problemen angestrebt, die einzeln kaum zu bewältigen sind. Diese Partnerschaft wird neuartige Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen und kann die Aufrechterhaltung eines Grundangebots an Dienstleistungen und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie eine effiziente Verbesserung der Flächennutzungsplanung gewährleisten. Sie wird den Erfahrungsaustausch durch Kooperationsnetze zwischen lokalen Behörden und städtischen und ländlichen Unternehmen fördern.

B) Gleichwertiger Zugang zu Infrastruktur und Wissen

Obwohl durch Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastrukturen allein die Ziele des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts nicht erreicht werden können, so sind sie doch wichtige Hilfsmittel. Durch sie werden Gebiete, insbesondere zentrale und periphere, sowie städtische Zentren und das jeweilige Hinterland miteinander verbunden.

Bei der künftigen Erweiterung der transeuropäischen Netze sollte das polyzentrische Entwicklungskonzept zu Grunde gelegt werden. Sobald die Zonen weltwirtschaftlicher Integration bestimmt sind, sollte deren Erschließung Vorrang gegeben und den Regionen mit räumlichen Benachteiligungen sowie den internen Nebenverbindungen in den Regionen verstärkte Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. Außerdem sollten alle Regionen gleichwertigen Zugang zu den interkontinentalen Verkehrsknoten (Häfen und Flughäfen) haben.

Die derzeitige Zunahme des Personen- und Güterverkehrs bedroht in immer größerem Maße die Umwelt und die Effizienz der Verkehrssysteme. Durch eine geeignete Raumentwicklungspolitik (öffentliche Verkehrsmittel in den Städten, Intermodalität der Systeme, gemeinschaftliche Infrastrukturnutzung) kann den durch eine erhöhte Mobilität, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und den Flächenverbrauch verursachten Umweltbelastungen auf integrierte Weise begegnet werden.

Der Zugang zu Wissen und Infrastruktur ist in einer wissensbasierten Gesellschaft von vorrangiger Bedeutung. Die Arbeitsmärkte und Unternehmen brauchen dynamische Innovationssysteme, einen effizienten Technologietransfer sowie leistungsfähige Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen. Der Zugang zu Wissen und das Innovationspotenzial sind jedoch in der Europäischen Union ungleich verteilt und konzentrieren sich auf die Gebiete mit der größten Wirtschaftsdynamik. Die Hebung des Bildungs- und Ausbildungsniveaus der Bevölkerung in Krisengebieten, insbesondere durch die Verbreitung neuer Informationstechnologien (Grundversorgung, angemessene Gebührenpolitik, Ausbildung und Bewusstseinsbildung), wird zur Beseitigung der festgestellten Ungleichgewichte beitragen.

C) Umsichtiger Umgang mit der Natur und dem Kulturerbe

Die Raumentwicklung kann eine wesentliche Rolle beim Erhalt und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt auf lokaler und regionaler Ebene spielen. Auch wenn strenge Schutzmaßnahmen manchmal gerechtfertigt sein mögen, so ist es doch oft sinnvoller, die Bewirtschaftung der gefährdeten Gebiete in Raumentwicklungsstrategien für größere Gebiete einzubeziehen. Wenn Natur und Kultur geschützt und in Wert gesetzt werden, stellen sie einen nicht zu vernachlässigenden wirtschaftlichen Faktor für die Entwicklung einer Region dar.

Die Reichhaltigkeit des Kulturerbes und der Kulturlandschaften Europas ist Ausdruck seiner Identität und von weltweiter Bedeutung. Um eventuelle Trends zur Vernachlässigung und Beschädigung umkehren und dieses Erbe unversehrt an künftige Generationen weitergeben zu können, ist ein kreativer Ansatz vonnöten. Dazu müssen integrierte Strategien zur Erhaltung und Rehabilitation der Landschaften und des Kulturerbes entwickelt und der Öffentlichkeit der Beitrag der Raumplanungspolitiken zur Bewahrung des Erbes für künftige Generationen bewusst gemacht werden.

In der Europäischen Union beruht die Entwicklung der natürlichen Ressourcen auch auf der Ausarbeitung von integrierten Strategien für die nachhaltige Bewirtschaftung der Umweltfaktoren (Luft, Wasser, Boden) sowie dem gezielten Schutz von bestimmten Gebieten:

  • Gemäß den aus dem Kyoto-Protokoll hervorgehenden Verpflichtungen ist die Reduzierung der CO2-Emissionen zur Bekämpfung des "Treibhauseffekts" unerlässlich, insbesondere durch die Förderung energiesparender und verkehrsreduzierender Siedlungsstrukturen und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Wasser ist eine lebenswichtige Ressource. In Europa wird das Vorhandensein von Wasser oft als selbstverständlich angesehen. Die Schwierigkeiten bei der Gewährleistung der Wasserversorgung werden sich jedoch wahrscheinlich in Zukunft infolge der Verschmutzung und Übernutzung sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht vergrößern. Konzertierte Wasserbewirtschaftungspolitiken (für Oberflächen-, Grund- und Meerwasser) sind daher unbedingt notwendig. Die wichtigsten Komponenten dieser Politiken sind Prävention, bessere Flächennutzung, Krisenmanagement (Hochwasser, Dürre) sowie grenzüberschreitende Bewusstseinsbildung und Zusammenarbeit.
  • Die Einrichtung des Netzes von Schutzgebieten "Natura 2000" stellt einen sinnvollen Ansatz zur nachhaltigen Entwicklung dar. Andere empfindliche Gebiete (Berg- und Feuchtgebiete, Inseln) weisen eine große biologische Vielfalt auf, deren Entwicklungschancen durch eine entsprechende integrierte Strategie genutzt werden können. Durch ein integriertes Management von Küstengebieten (ICZM) muss versucht werden, die zahlreichen Probleme der ca. 90 000 km langen Küstenlinien zu bewältigen.

DIE ANWENDUNG DES EUREK

Obwohl das EUREK kein rechtlich bindendes Dokument ist, erhoffen sich die Mitgliedstaaten davon auf lange Sicht entsprechende Ergebnisse. Wenn die Zusammenarbeit zwischen den auf verschiedenen Ebenen an der Raumplanung beteiligten Akteuren plangemäß funktioniert, wird es zu keinen Widersprüchlichkeiten kommen, und die gesetzten Maßnahmen werden einander nicht gegenseitig aufheben.

Die Mitgliedstaaten legen dazu entsprechende Vorschläge vor:

  • Auf Gemeinschaftsebene:a) Der Kommission wird vorgeschlagen, die räumlichen Auswirkungen der Gemeinschaftspolitiken systematisch und periodisch zu überprüfen.b) Im Hinblick auf eine kohärente praktische Anwendung wird die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Institutionen (Europarat, OECD) empfohlen.c) Maßnahmen zur Förderung der Erhebung und des Austauschs von Informationen sind unter anderem: die Aufstellung vergleichbarer Indikatoren (geografische Lage, Wirtschaftskraft, soziale und räumliche Integration, natürlicher und kultureller Reichtum), die Durchführung von Studien über die großen räumlichen Trends in Europa (Demografie, Standorte der wirtschaftlichen Aktivitäten und Globalisierung der Wirtschaft, technologische Entwicklungen, Erweiterung und Beziehungen mit Drittstaaten) und der Austausch von innovativen Erfahrungen im Raumplanungsbereich.d) Die Schaffung eines "europäischen Beobachtungsnetzwerks für Raumordnung" ESPON sollte umgehend eingeleitet werden. Spezialisierte Forschungsinstitute der Mitgliedstaaten würden dann die politische Zusammenarbeit durch die gemeinsame Durchführung von Studien über Raumentwicklung begleiten.
  • Transnationale Zusammenarbeit:Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III wird den Mitgliedstaaten und der Kommission vorgeschlagen, die projektorientierte, transnationale Zusammenarbeit in der Raumentwicklung weiterzuführen. Dazu ist es notwendig, unter Verwendung der bestehenden Instrumente (INTERREG III und die Programme PHARE, TACIS, MEDA, CARDS) geeignete Kooperationsräume beizubehalten, die Schaffung gemeinsamer Verwaltungsstrukturen trotz der rechtlichen Hindernisse zu fördern, die Mitwirkung der Gebietskörperschaften zu verstärken und die Zusammenarbeit zwischen den Nichtmitgliedstaaten - insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung - zu unterstützen.
  • Auf der Ebene der Mitgliedstaaten:Den Fünfzehn wird vorgeschlagen, in ihren nationalen Politiken die europäische Dimension der Raumplanung stärker zu berücksichtigen und die Öffentlichkeit über die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Raumentwicklung zu informieren.
  • Grenzübergreifende und interregionale Zusammenarbeit:Den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wird vorgeschlagen, Projekte mit grenzübergreifendem Charakter durchzuführen. Einige gute Beispiele dafür sind: die Erarbeitung von Raumplanungskonzepten und Flächennutzungsplänen, eine bessere Verknüpfung der regionalen Verkehrssysteme mit den nationalen und internationalen Verkehrsknoten, die Anwendung von Strategien für eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum sowie von Programmen zur Aufwertung des natürlichen und des kulturellen Erbes, die Einrichtung von Städtenetzen zum Thema Stadtentwicklung.

DIE ERWEITERUNG DER UNION UND DIE EUROPÄISCHE RAUMENTWICKLUNGSPOLITIK

Die Erweiterung ist eine echte Herausforderung für die Europäische Union und wird nie da gewesene sozioökonomische und räumliche Auswirkungen haben. Mit der Aufnahme der 10 mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer (MOEL) sowie von Zypern und Malta werden Bevölkerung und Fläche der Union um ungefähr ein Drittel, das Bruttoinlandsprodukt (BIP) jedoch nur um 5 % zunehmen.

Mit der Erweiterung wird sich der Referenzraum des EUREK in verschiedenen Bereichen ändern:

  • Bevölkerung: Die baltischen Staaten, Slowenien und Zypern haben weniger als 4 Millionen Einwohner, nur Polen und Rumänien sind bevölkerungs- und flächenmäßig große Länder. In den Beitrittsländern ist die Verstädterung insgesamt konzentrierter als in den Mitgliedstaaten. Da 60 % der Einwohner der Beitrittsländer in Grenzregionen wohnen, bietet sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit als ausgezeichnetes Instrument der europäischen Integration an.
  • Wirtschaft:Der wirtschaftliche Wohlstand der Beitrittsländer (per 1995) ist überall niedriger als in den Mitgliedstaaten und variiert stark von einem Land zum andern. Slowenien, das reichste Beitrittsland, erreicht das Niveau von Griechenland, dem ärmsten Mitgliedstaat, während die baltischen Staaten, Bulgarien und Rumänien die am wenigsten wohlhabenden Länder sind. Innerhalb der einzelnen Länder sind die Hauptstädte und die Grenzregionen am dynamischsten. Das Ausmaß der regionalen Disparitäten der Beitrittsstaaten ist daher mit jenem der Kohäsionsländer vergleichbar, und es besteht die Gefahr, dass sich die regionalen Unterschiede noch verstärken. Die Entwicklung der Beschäftigung ist von großen regionalen Disparitäten sowie von den laufenden Umstrukturierungen in Industrie und Landwirtschaft gekennzeichnet.
  • Verkehr:In diesem Bereich ist es in den Beitrittsstaaten zu dramatischen Verlagerungen gekommen: geografisch von einer Ost- zu einer Westorientierung, verkehrsmäßig von der Schiene zur Straße und wirtschaftlich gesehen vom öffentlichen zum privaten Sektor. Trotz fehlender Mittel muss in Zukunft die große Herausforderung einer ausgewogenen und nachhaltigen Verkehrsentwicklung sowie der Modernisierung der Infrastrukturen bewältigt werden.
  • Umwelt:Die Umweltsituation ist ambivalent. Die meisten Beitrittsstaaten verfügen über ausgedehnte Kulturlandschaften und relativ unversehrte Ökosysteme. In den stärker industrialisierten Regionen konzentrieren sich jedoch Luft- und Wasserverschmutzung.

In den MOEL wird die Bewältigung der mit dem wirtschaftlichen Wandel verbundenen Herausforderungen noch als nationale Aufgabe gesehen. Der Regional- und der Raumentwicklungspolitik fehlt die Tradition, was seinen Niederschlag in einem Mangel an Instrumenten und Institutionen sowie häufig im Fehlen einer selbständigen regionalen Ebene in der administrativen Territorialgliederung findet. In Polen, Slowenien und Ungarn sind die Reformen im Hinblick auf eine EU-Regionalpolitik nach dem bestehenden Muster am weitesten fortgeschritten (regionale Strategie, Programmplanung, Partnerschaft, Durchführung, Begleitung und Bewertung). Siehe auch unter: Zusätzliche indikative Leitlinien für die künftigen Mitgliedstaaten und ihre

Vorbereitung auf die Durchführung der Regionalpolitik im Zeitraum 2004-2006.

Für die Erweiterung ist eine Reform der derzeitigen Regional- und Agrarpolitik vonnöten. Die Kommission legte ihre Vorschläge zu diesem Thema im Rahmen der Agenda 2000 vor. Außerdem wurde die Debatte über die Zukunft der Regionalpolitik nach 2006 in Gang gebracht. Aus vorangegangenen Erweiterungen haben wir jedoch gelernt, dass eine Erhöhung der Anzahl der weniger wohlhabenden Länder in der Union tendenziell zu einer Verkleinerung des Spielraums im Bereich der Regionalpolitik führt. Was sind also die Prioritäten der künftigen Kohäsionspolitik? Zunächst müssen die räumlichen Auswirkungen der Erweiterung eingehend untersucht werden. Außerdem ist es wichtig, die Beitrittsländer und ihre Gebietskörperschaften so rasch wie möglich in die Verwaltung der Gemeinschaftsfonds einzubinden. Zu diesem Zweck unterstützen die Finanzierungsinstrumente der Regionalpolitik (INTERREG III) und der Außenpolitik (die Programme PHARE, TACIS, MEDA, CARDS) die Ausbildung von Beamten der Beitrittsländer - sowohl auf nationaler als auch auf gebietskörperschaftlicher Ebene - sowie die Schaffung von fachlichen Netzen im Rahmen von transnationalen Kooperationsräumen.

Sollten Sie noch weitere Informationen über das EUREK benötigen, so finden Sie das gesamte EUREK auf der INFOREGIO-Internetseite der Generaldirektion Regionalpolitik.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Entschließung des Ausschusses der Regionen zu dem Europäischen Raumentwicklungskonzept [Amtsblatt C226 vom 20.7.1998]

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK) - erster offizieller Entwurf [Amtsblatt C407 vom 28.12.1998]

Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Raumordnung und dem Europäischen Raumentwicklungskonzept [Amtsblatt C210 vom 6.7.1998]

Letzte Änderung: 05.01.2004

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