Rechte von Schiffsreisenden

Rechte bei Verspätung und Annullierung

Die EU-Vorschriften über Rechte von Reisenden auf Fähren und Kreuzfahrtschiffen im See- und Binnenschiffsverkehr (Flüsse, Seen oder Kanäle) gelten, wenn Sie:

  • in einem Hafen in der EU ablegen
  • von einem Hafen außerhalb der EU zu einem Hafen in der EU reisen, sofern der Dienst von einem in der EU ansässigen Beförderungsunternehmen betrieben wird
  • an einer Kreuzfahrt mit mehr als zwei Übernachtungen an Bord teilnehmen, die in der EU beginnt und bei der neben der Unterkunft noch weitere Dienste angeboten werden

Diese Regeln gelten nicht für:

  • Schiffe, die bis zu 12 Fahrgäste befördern
  • Schiffe mit höchstens 3 Besatzungsmitgliedern
  • Schiffe, die eine einfache Strecke von weniger als 500 Metern zurücklegen
  • die meisten historischen Schiffe
  • Ausflugs- und Touristenschiffe, sofern sie keine Unterkunft bieten oder höchstens zwei Nächte an Bord verbracht werden

Vor und während der Reise haben Sie Anspruch auf eindeutige und korrekte Informationen über den Dienst und Ihre Fahrgastrechte, insbesondere über die Zugänglichkeit des Verkehrsdienstes für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Diese Informationen sollten auch in einem für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Format vorliegen.

Rechte bei Unfällen auf See

Die einschlägigen EU-Vorschriften erstrecken sich nicht nur auf Sie, sondern auch auf Ihr Gepäck, Ihr Fahrzeug und gegebenenfalls Ihre Mobilitätshilfen sowie die diesbezügliche Haftung des Beförderungsunternehmens. Die Vorschriften gelten für Reisen im Binnenschiffsverkehr ebenso wie für internationale Schiffsreisen, sofern

  • das Schiff in einem EU-Land zugelassen ist,
  • der Vertrag über die Beförderungsleistung in einem EU-Land geschlossen wurde,
  • das Schiff seine Reise in einem Hafen in der EU antritt und auch in der EU beendet.

Buchen Sie die Schiffsreise in einem EU-Land, muss Sie das Beförderungsunternehmen bereits vor Antritt der Reise deutlich und in geeigneter Form über Ihre Rechte informieren, spätestens jedoch bei der Abfahrt, sofern das Schiff außerhalb der EU ablegt.

Probleme

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Ihre Schiffsreise wurde annulliert

Bei Verspätung oder Annullierung der von Ihnen gebuchten Über- oder Kreuzfahrt muss das Beförderungsunternehmen oder der Terminalbetreiber Sie innerhalb von 30 Minuten nach der ursprünglich geplanten Abfahrtszeit über die neue voraussichtliche Abfahrts- und Ankunftszeit informieren. Sie müssen Sie auch über Ihre Fahrgastrechte unterrichten.

Bei Annullierung des Dienstes muss das Schifffahrtsunternehmen Ihnen die Wahl bieten:

  • sich Ihren Fahrschein erstatten zu lassen und erforderlichenfalls eine kostenlose Rückreise zum ursprünglichen Abfahrtsort anzutreten – etwa wenn der eigentliche Zweck Ihrer Reise durch die Verspätung oder Annullierung nicht mehr erfüllt werden kann,

oder

  • bis zu Ihrem Reiseziel weiterzureisen, unter vergleichbaren Bedingungen, ohne Aufpreis und zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Verpassen Sie durch die Annullierung einen Anschluss, muss das Schifffahrtsunternehmen Sie über alternative Verbindungen informieren.

Sie haben auch Anspruch auf:

  • einen Imbiss, Mahlzeiten und Erfrischungen (im Verhältnis zur Wartezeit), sofern auf dem Schiff oder im Terminal verfügbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen
  • Unterbringung, wenn Sie gezwungen sind zu übernachten – bis zu drei Nächte, zu einem Höchstpreis von 80 Euro pro Nacht; Beförderung zu Ihrer Unterkunft und zurück zum Terminal

Wenn die Verspätung durch extreme Witterungsverhältnisse verursacht wurde, haben Sie keinen Anspruch auf Unterbringung.

Ihr Schiff hat mit Verspätung abgelegt

Bei Verspätung oder Annullierung der von Ihnen gebuchten Über- oder Kreuzfahrt, muss das Beförderungsunternehmen oder der Terminalbetreiber Sie innerhalb von 30 Minuten nach der ursprünglich geplanten Abfahrtszeit über die neue voraussichtliche Abfahrts- und Ankunftszeit informieren. Sie müssen Sie auch über Ihre Fahrgastrechte unterrichten.

Bei einer Verspätung von mehr als 90 Minuten haben Sie die Wahl:

  • sich Ihren Fahrschein erstatten zu lassen und erforderlichenfalls eine kostenlose Rückreise zum ursprünglichen Abfahrtsort anzutreten – etwa wenn der eigentliche Zweck Ihrer Reise durch die Verspätung oder Annullierung nicht mehr erfüllt werden kann,

oder

  • bis zu Ihrem Reiseziel weiterzureisen, unter ähnlichen Bedingungen, ohne Aufpreis und zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Sie haben auch Anspruch auf:

  • einen Imbiss, Mahlzeiten und Erfrischungen (im Verhältnis zur Wartezeit), sofern auf dem Schiff oder im Terminal verfügbar oder in zumutbarer Weise zu beschaffen
  • Unterbringung, wenn Sie gezwungen sind zu übernachten – bis zu drei Nächte, zu einem Höchstpreis von 80 Euro pro Nacht; Beförderung zu Ihrer Unterkunft und zurück zum Terminal

Wenn die Verspätung durch extreme Witterungsverhältnisse verursacht wurde, haben Sie keinen Anspruch auf Unterbringung.

Ihr Schiff hatte bei Ankunft Verspätung

Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde an Ihrem Ziel ankommen, haben Sie Anrecht auf Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung ab. Sie haben Anspruch auf mindestens 25 % und höchstens 50 % des Beförderungspreises.

Warnhinweis

Wurde die Verspätung durch widrige Witterungsverhältnisse oder außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen (Brände oder Erdbeben) verursacht oder lag eine Sicherheitsbedrohung vor, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Es gab einen Unfall auf See und dadurch Probleme mit Ihrem Gepäck

Wenn Ihr Gepäck oder Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls auf See verloren geht, verspätet geliefert oder beschädigt wird, haben Sie Anspruch auf Entschädigung in Höhe von bis zu 2700 Euro für Kabinengepäck und 15 500 Euro für Ihr Fahrzeug (inklusive darin verstauten Gepäcks). Kann das Beförderungsunternehmen eigenes Verschulden ausschließen und nachweisen, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Bei Verlust oder Beschädigung anderer Wertgegenstände (zum Beispiel Geld, Juwelen oder Kunstgegenstände) haben Sie Anspruch auf Entschädigung in Höhe von ungefähr 4100 Euro, vorausgesetzt, Sie haben sie dem Beförderungsunternehmen zur sicheren Verwahrung übergeben.

Bei Verlust oder Beschädigung Ihres Rollstuhls oder Ihrer Mobilitätshilfe haben Sie Anspruch auf eine für Reparatur oder Ersatz ausreichende Entschädigung.

Warnhinweis

Besondere Bestimmungen gelten bei Verlust oder Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen oder sonstigen Wertsachen.

Sie sind bei einem Schiffsunglück verletzt worden

Wenn Sie bei einem Unfall auf See verletzt werden, haben Sie Anspruch auf Entschädigung bis zu einer Höhe von rund 300 000 Euro durch das Beförderungsunternehmen oder seine Versicherung. Ist dieser Betrag angesichts des Ausmaßes der Verletzung nicht ausreichend, kann die Entschädigung gegebenenfalls auf bis zu 490 000 Euro angehoben werden. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf eine Vorschusszahlung zur Deckung Ihrer unmittelbaren Bedürfnisse in angemessenem Verhältnis zum erlittenen Schaden, wenn Sie bei Schiffbruch, Kentern, Zusammenstoß oder Strandung des Schiffes, Explosion oder Feuer im Schiff oder einen Mangel des Schiffes zu Schaden gekommen sind.

Warnhinweis

Kann das Schifffahrtsunternehmen nachweisen, dass das Ereignis auf außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder Sicherheitsbedrohungen zurückzuführen ist, die sich seiner Kontrolle entziehen, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Ein(e) Angehörige/r ist bei einem Schiffsunglück ums Leben gekommen

Ist Ihr(e) Angehörige/r bei einem Schiffsunglück ums Leben gekommen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung bis zu einer Höhe von ungefähr 300 000 Euro durch das Beförderungsunternehmen oder seine Versicherung. Dieser Betrag kann gegebenenfalls auf einen Höchstbetrag von etwa 490 000 Euro angehoben werden. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf eine Vorschusszahlung in Höhe von mindestens 21 000 Euro zur Deckung unmittelbarer Bedürfnisse, wenn Schiffbruch, Kentern, Zusammenstoß oder Strandung des Schiffes, Explosion oder Feuer im Schiff oder ein Mangel des Schiffes zum Tod Ihres/Ihrer Angehörigen geführt haben.

Warnhinweis

Kann das Schifffahrtsunternehmen nachweisen, dass das Ereignis auf außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder Sicherheitsbedrohungen zurückzuführen ist, die sich seiner Kontrolle entziehen, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Beschwerden bei Verspätung und Annullierung

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte missachtet wurden, sollten Sie innerhalb von 2 Monaten nach Auftreten des Problems Beschwerde beim Beförderungsunternehmen einlegen. Dieses muss innerhalb eines Monats reagieren und Ihnen spätestens zwei Monate nach Eingang der Beschwerde einen endgültigen Bescheid geben. Erhalten Sie keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Behörde en in Ihrem Land wenden. Diese sollte Ihnen ein unverbindliches Rechtsgutachten zur weiteren Vorgehensweise übermitteln.

Sie können auch versuchen, die Streitigkeit außergerichtlich durch eine alternative Streitbeilegungsstelle klären zu lassen. Haben Sie Ihre Reise online gebucht, können Sie Ihre Beschwerde bei der Plattform zur Online-Streitbeilegung einreichen. Die Dienste für alternative Streitbeilegung und die Plattform sind in der EU ansässigen Personen vorbehalten.

Wenn Sie doch den Rechtsweg einschlagen möchten, können Sie Ihre Ansprüche im Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen geltend machen. Sie können auch die Gerichte des Landes befassen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Welche Fristen für die Erhebung einer Klage gegen ein Schifffahrtsunternehmen bei einem einzelstaatlichen Gericht gelten, hängt von den nationalen Verjährungsvorschriften der einzelnen EU-Länder ab.

Unterstützung und Beratung im Zusammenhang mit ihren Fahrgastrechten erhalten Schiffsreisende auch beim Europäischen Verbraucherzentrum Als externen Link öffnen in ihrem Land.

Unfälle auf See – so machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Verlust oder Beschädigung von Gepäck

Wenn Ihr Gepäck oder Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls auf See verloren geht, verspätet geliefert oder beschädigt wird, müssen Sie das Beförderungsunternehmen oder seine Versicherung schriftlich darüber informieren. Im Idealfall sollten Sie dies entweder bei Verlassen des Schiffs oder bei Auslieferung Ihres Gepäcks tun. Allerspätestens müssen Sie das Schifffahrtsunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Ausschiffung bzw. Auslieferung des Gepäcks in Kenntnis setzen. Tun Sie das nicht, verlieren Sie Ihren Entschädigungsanspruch.

Möchten Sie Ihre Sache vor Gericht bringen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der tatsächlichen oder planmäßigen Ausschiffung tun, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

Eine Klage auf Entschädigung für einen während eines Unfalls auf See erlittenen Verlust oder Schaden können Sie bei einem Gericht des Landes einreichen,

  • in dem das Beförderungsunternehmen seinen Hauptgeschäftssitz oder seine ständige Niederlassung hat oder
  • in dem Ihr Abfahrts- oder geplanter Ankunftsort liegt oder
  • in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben – sofern das Unternehmen dort eine Niederlassung hat und unter die Gerichtsbarkeit dieses Landes fällt, oder
  • in dem der Reisevertrag abgeschlossen wurde – sofern das Unternehmen eine Niederlassung in dem Land hat und seiner Gerichtsbarkeit untersteht.

Fragen und Antworten

EU-Recht

Möchten Sie sich über die Vorschriften in einem bestimmten Land informieren?

Kontakt zu nationalen Verwaltungen

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Zuletzt überprüft: 21/03/2024
Seite weiterempfehlen