Ihr Arbeitgeber kann Sie vorübergehend in ein anderes EU-Land entsenden. Während dieses Zeitraums haben Sie den rechtlichen Status eines entsandten Arbeitnehmers; bis zum Ende der Entsendung gelten für Sie dann grundlegende Arbeitsbedingungen und ‑rechte in gleicher Weise wie für die Arbeitnehmer/innen Ihres Gastlandes.
Eine Entsendung kann so lange dauern, wie dies für die Durchführung einer bestimmten Aufgabe erforderlich ist. Nach der Entsendung sollten Sie an Ihren Arbeitsplatz in dem EU-Land zurückkehren, aus dem Sie entsandt wurden.
Arbeitsbedingungen
Sie kommen in den Genuss der Arbeits- oder Beschäftigungsbedingungen Ihres Gastlandes, wenn diese günstiger sind als die Bedingungen in Ihrem Heimatland. Diese Arbeits- oder Beschäftigungsbedingungen betreffen:
- Alle wesentlichen Bestandteile der Vergütung nach Maßgabe der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder allgemein verbindlicher Tarifverträge
- Zulagen oder die Erstattung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten im Aufnahmeland während der Entsendung (wenn Sie während der Entsendung reisen müssen)
- Höchstarbeitszeiten
- Mindestruhezeiten
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Bedingungen für die Einstellung von Zeitarbeitskräften insbesondere über Leiharbeitsfirmen
- Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren, Wöchnerinnen und Jugendlichen (unter 18 Jahren)
- Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie weitere Regeln zum Schutz vor Diskriminierung
- Unterkunft, falls von Ihrem Arbeitgeber gestellt
Sonstige Rechte
Während der Entsendung in ein anderes EU-Land
- benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis;
- brauchen Sie Ihre Berufsqualifikationen nicht anerkennen zu lassen; es kann jedoch sein, dass Sie für einige Berufe eine schriftliche Erklärung abgeben müssen. Mehr Infos zur Anerkennung von Berufsqualifikationen;
- brauchen Sie sich nicht bei den Sozialversicherungsbehörden des Landes anzumelden, in das Sie entsandt wurden, da Sie in dem Land versichert bleiben, in dem Sie gewöhnlich beschäftigt sind. Dementsprechend erwerben Sie während Ihrer Entsendung in dem Land, in das Sie entsandt wurden, keine zusätzlichen Sozialversicherungsansprüche wie Rentenansprüche oder einen Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit;
- müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden, falls die Dauer Ihrer Entsendung drei Monate übersteigt;
- erwerben Sie in Ihrem Gastland kein Daueraufenthaltsrecht .
Langfristige Entsendung
Wenn Sie für einen Zeitraum von über 12 Monaten (oder über 18 Monaten, wenn Ihr Arbeitgeber eine mit Begründung versehene Mitteilung an die nationalen Behörden Ihres Aufnahmelandes übermittelt) entsandt werden, gelten alle einschlägigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen Ihres Aufnahmelandes, mit Ausnahme der Bedingungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der Regelungen für betriebliche Zusatzrenten.
Bei einer Entsendung in ein anderes EU-Land für einen langen Zeitraum möchten Sie möglicherweise, dass Ihre Familie mitkommt. Ihre Familienmitglieder können dies aufgrund ihrer Unionsbürgerrechte tun, jedoch nicht als Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen.
Einkommensteuer
Bei einer Erwerbstätigkeit im Gastland von weniger als sechsmonatiger Dauer sind Sie in der Regel dort nicht einkommensteuerpflichtig. Welches Land Ihr Einkommen während einer Entsendung besteuern kann, ist jedoch nicht durch das EU-Recht geregelt. Dies ist möglicherweise in nationalen Gesetzen oder in Steuerabkommen zwischen einzelnen EU-Ländern festgelegt.
Sozialschutz im Ausland
Damit Sie als entsandter Arbeitnehmer weiterhin über die Sozialversicherung Ihres Heimatlandes versichert bleiben können, muss Ihr Arbeitgeber von den Sozialversicherungsträgern in Ihrem Heimatland das Formular PD A1 anfordern en . Wenn Ihre Entsendung länger als zwei Jahre dauert, können Sie:
- entweder zum System der sozialen Sicherheit des Landes, in das Sie entsandt werden, wechseln
- oder Ihren Arbeitgeber auffordern, die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Sozialversicherungsformulars entsprechend dem Entsendezeitraum zu beantragen, um weiterhin in Ihrem Heimatland versichert zu bleiben. Die Verlängerung wird gewährt, wenn die Behörden beider Länder eine einvernehmliche Einigung erzielen und sie in Ihrem Interesse ist.
Mehr zum Sozialversicherungsschutz während einer Entsendung in ein anderes EU-Land
Vor Ihrer Entsendung
Eventuell muss Ihr Arbeitgeber den Behörden in Ihrem Bestimmungsland auch eine Voraberklärung mit folgenden Angaben übermitteln:
- Ihr Arbeitsplatz
- Dauer Ihres Aufenthalts
- Ihre Kontaktdaten und
- sonstige sachdienliche Angaben
Weitere Informationen finden Sie im EU-Kurzleitfaden zur Entsendung von Arbeitnehmern en .
Siehe auch den EU-Leitfaden zur Entsendung en .
Nationale Internetseiten zum Thema Entsendung
Informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihres Gastlandes über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer sowie die Kontaktinformationen der örtlichen Behörden.
Nationale Internetseiten zum Thema Entsendung
Nationale Verbindungsstellen
Jedes Land verfügt über eine zuständige Behörde, die Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmern beantworten kann. Die Kontaktdaten dieser nationalen Verbindungsstellen finden Sie unter Kontakt zu nationalen Verwaltungen .