Entsendung von Arbeitnehmern

Ihr Arbeitgeber kann Sie vorübergehend in ein anderes EU-Land entsenden. Während dieses Zeitraums haben Sie den rechtlichen Status eines entsandten Arbeitnehmers; bis zum Ende der Entsendung gelten für Sie dann grundlegende Arbeitsbedingungen und ‑rechte in gleicher Weise wie für die Arbeitnehmer/innen Ihres Gastlandes.

Eine Entsendung kann so lange dauern, wie dies für die Durchführung einer bestimmten Aufgabe erforderlich ist. Nach der Entsendung sollten Sie an Ihren Arbeitsplatz in dem EU-Land zurückkehren, aus dem Sie entsandt wurden.

Arbeitsbedingungen

Sie kommen in den Genuss der Arbeits- oder Beschäftigungsbedingungen Ihres Gastlandes, wenn diese günstiger sind als die Bedingungen in Ihrem Heimatland. In diesem Fall ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die grundlegenden Vorschriften dieses Landes zum Arbeitnehmerschutz und zu den Beschäftigungsbedingungen einzuhalten, die sich auf Folgendes beziehen:

  • Alle wesentlichen Bestandteile der Vergütung nach Maßgabe der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder allgemein verbindlicher Tarifverträge
  • Überstundenausgleich
  • Zulagen oder die Erstattung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten im Aufnahmeland während der Entsendung (wenn Sie während der Entsendung reisen müssen)
  • Höchstarbeitszeiten
  • Mindestruhezeiten
  • bezahlter Mindestjahresurlaub
  • Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz
  • jegliche Bedingungen, die für die Einstellung von Arbeitskräften über Leiharbeitsfirmen relevant sind
  • Schutzmaßnahmen für Schwangere und Wöchnerinnen sowie Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren),
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie weitere Regeln zum Schutz vor Diskriminierung
  • Unterkunft, falls von Ihrem Arbeitgeber gestellt

Warnhinweis

Wenn stattdessen die Bedingungen in Ihrem Heimatland günstiger sind als die des Aufnahmelandes, muss Ihr Arbeitgeber während der Entsendung die Bedingungen des Heimatlandes aufrechterhalten.

Ihre Rechte und Pflichten als entsandter Arbeitnehmer

Während der Entsendung in ein anderes EU-Land

  • benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis ;
  • brauchen Sie Ihre Berufsqualifikationen nicht anerkennen zu lassen; es kann jedoch sein, dass Sie für einige Berufe eine schriftliche Erklärung abgeben müssen. Mehr Infos zur Anerkennung von Berufsqualifikationen;
  • brauchen Sie sich nicht bei den Sozialversicherungsbehörden des Landes anzumelden, in das Sie entsandt wurden, da Sie in dem Land versichert bleiben, in dem Sie gewöhnlich beschäftigt sind. Dementsprechend erwerben Sie während Ihrer Entsendung in dem Land, in das Sie entsandt wurden, keine zusätzlichen Sozialversicherungsansprüche wie Rentenansprüche oder einen Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit;
  • müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden, falls die Dauer Ihrer Entsendung drei Monate übersteigt;
  • erwerben Sie in Ihrem Gastland kein Daueraufenthaltsrecht .

Langfristige Entsendungen

Wenn Sie für einen Zeitraum von über 12 Monaten (oder über 18 Monaten, wenn Ihr Arbeitgeber eine mit Begründung versehene Mitteilung an die nationalen Behörden Ihres Aufnahmelandes übermittelt) entsandt werden, gelten alle einschlägigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen Ihres Aufnahmelandes, mit Ausnahme der Bedingungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der Regelungen für betriebliche Zusatzrenten.

Bei einer Entsendung in ein anderes EU-Land für einen langen Zeitraum möchten Sie möglicherweise, dass Ihre Familie mitkommt. Ihre Familienmitglieder können dies aufgrund ihrer Unionsbürgerrechte tun, jedoch nicht als Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen.

Einkommensteuer

Bei einer Erwerbstätigkeit im Gastland von weniger als sechsmonatiger Dauer sind Sie in der Regel dort nicht einkommensteuerpflichtig. Welches Land Ihr Einkommen während einer Entsendung besteuern kann, ist jedoch nicht durch das EU-Recht geregelt. Dies ist möglicherweise in nationalen Gesetzen oder in Steuerabkommen zwischen einzelnen EU-Ländern festgelegt.

Sozialschutz im Ausland

Damit Sie als entsandter Arbeitnehmer weiterhin über die Sozialversicherung Ihres Heimatlandes versichert bleiben können, muss Ihr Arbeitgeber von den Sozialversicherungsträgern in Ihrem Heimatland das portable Dokument A1 (Formular PD A1) anfordern PDF en . Wenn Ihre Entsendung länger als zwei Jahre dauert, können Sie:

  • entweder zum System der sozialen Sicherheit des Landes, in das Sie entsandt werden, wechseln
  • oder Ihren Arbeitgeber auffordern, die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Sozialversicherungsformulars entsprechend dem Entsendezeitraum zu beantragen, um weiterhin in Ihrem Heimatland versichert zu bleiben. Die Verlängerung wird gewährt, wenn die Behörden beider Länder eine einvernehmliche Einigung erzielen und sie in Ihrem Interesse ist.

Mehr zum Sozialversicherungsschutz während einer Entsendung in ein anderes EU-Land

Informationen, die der Arbeitgeber dem Gastland zur Verfügung stellen muss

In den meisten Fällen muss Ihr Arbeitgeber den Behörden im Gastland vor (oder spätestens zu Beginn) der Entsendung eine Mitteilung („Entsendemeldung“) mit folgenden Angaben übermitteln:

  • Identität des Dienstleistungserbringers
  • Zahl der entsandten Arbeitnehmer
  • Anschrift des Arbeitsplatzes
  • voraussichtliche Dauer der Entsendung, einschließlich Anfangs- und Enddatum
  • Art der während der Entsendung erbrachten Dienstleistung
  • eine Person, die gegenüber den Behörden des Gastlandes als Ansprechpartner fungiert

Darüber hinaus sollte Ihr Arbeitgeber die zuständige Stelle des Gastlandes über etwaige Änderungen informieren, z. B. wenn die Entsendung nicht stattfindet oder unterbrochen wird. Weitere Informationen zu den Erklärungspflichten finden Sie auf der Internetseite des Gastlandes.

Informationen, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zur Verfügung stellen muss

Wenn Ihre Entsendung ununterbrochen mehr als vier Wochen andauert, muss Sie Ihr Arbeitgeber vor Ihrer Abreise schriftlich über Folgendes informieren:

  • Land bzw. Länder, in denen Sie arbeiten werden (Gastland)
  • voraussichtliche Dauer der Arbeit im Ausland
  • Währung, in der die Vergütung erfolgt
  • alle mit dem Arbeitsauftrag verbundenen Leistungen (Geld- oder sonstige Leistungen)
  • Informationen zur Rückführung: ob sie vorgesehen ist und, wenn ja, unter welchen Bedingungen
  • Vergütung nach dem geltenden Recht des Gastlandes
  • etwaige besondere Entsendezulagen
  • Modalitäten für die Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten
  • Link zur offiziellen Internetseite des Gastlandes zum Thema Entsendung von Arbeitnehmern

Nationale Internetseiten zum Thema Entsendung

Informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihres Gastlandes über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer sowie die Kontaktinformationen der örtlichen Behörden.

Nationale Internetseiten zum Thema Entsendung

Nationale Verbindungsstellen

Jedes Land verfügt über eine zuständige Behörde, die Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmern beantworten kann. Die Kontaktdaten dieser nationalen Verbindungsstellen finden Sie unter Kontakt zu nationalen Verwaltungen .

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im EU-Kurzleitfaden zur Entsendung von Arbeitnehmern bg en .

Siehe auch den EU-Leitfaden zur Entsendung.

Sie sind selbständig und möchten ein paar Monate im Ausland arbeiten? Lesen Sie diese FAQ (Fragen und Antworten), um alles über die zu beachtenden Formalitäten zu erfahren.

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Österreich

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Favoritenstraße 7

AT-1040 Wien

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Belgien

FPS Employment, Labour and Social Dialogue, Belgian liaison office, Directorate-general labour law and legal studies

SPF Emploi, Travail et Concertation sociale, Bureau de liaison belge, Direction Générale Droit du travail et études juridiques

FOD Werkgelegenheid, Arbeid en Sociaal Overleg, Belgisch verbindingsbureau, Algemene directie arbeidsrecht en juridische studiën

Rue Ernest Blerot 1

BE-1070 Bruxelles/Brussel

Employment Belgium Als externen Link öffnen enfrnl

Bulgarien

Министерство на труда и социалната политика - ИА Главна инспекция по труда

Ministry of Labour and Social Policy - General Labour Inspectorate EA

3 Kniaz Aleksandar Dondukov blvd.

BG-1000 Sofia

Website Als externen Link öffnen en

Kroatien

Ministarstvo rada, mirovinskoga sustava, obitelji i socijalne politike

Ministry of Labour, Pension System, Family and Social Policy

Ulica grada Vukovara 78

HR-10000 Zagreb

Website Als externen Link öffnen hr

Zypern

Υπουργείο Εργασίας , Πρόνοιας και Κοινωνικών Ασφαλίσεων - Τμήμα Εργασίας

Ministry of Labour, Welfare and Social Insurance - Department of Labour

9 Klimentos Str

CY-1480 Nicosia

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Tschechien

Ministerstvo práce a sociálních věcí

Ministry of Labour and Social Affairs

Na Poříčním právu 1

CZ-128 01 Praha 2

  • Posting and social security Als externen Link öffnen en
  • Posting a foreigner to the Czech republic Als externen Link öffnen en
Dänemark

Danish Working Environment Authority

Landskronagade 33

2100 København Ø

  • Posting regulations Als externen Link öffnen en
  • Social security cover Als externen Link öffnen en
Estland

Tööinspektsioon; Ms Liis Naaber-Kalm

Labour Inspectorate

Mäealuse 2/2

EE-12618 Tallinn

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Finnland

Tyosuojelu

Arbetarskyddsförvaltningen

Occupational Safety and Health Administration

Occupational Safety and Health Administration Als externen Link öffnen en

Frankreich

Bureau de liaison nationale - Direction générale du travail - Ministère du Travail

National Liaison Office - Directorate General for Labour - Ministry for Labour

39-45, quai André Citroën

FR-75902 Paris Cedex 15

Posting of employees - Ministry for Labour Als externen Link öffnen en

Deutschland

Generalzolldirektion Direktion VII - Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Josef-Lammerting-Allee 24-34

DE-50933 Köln

Central Customs Authority Als externen Link öffnen en

Griechenland

Ministry of Labour and Social Affairs, Directorate-General of Employment Relationships, Occupational Health and Safety and Labour Market Integration

Directorate of Individual Contractual Labour Arrangements, Section of Individual Labour Contract (D. Pantazidou, A. Revela)

29 Stadiou Str.

10559 Athens

Greece

ypergasias.gov.gr Als externen Link öffnen el

Ministry of Labour and Social Affairs, Directorate-General of Employment Relationships, Occupational Health and Safety and Labour Market Integration

Directorate of Health and Safety at Work, Section of Working Conditions and Strategic Planning (V. Papanastasiou, A. Mandalou)

29 Stadiou Str.

10559 Athens

Greece

ypergasias.gov.gr Als externen Link öffnen el

Labour Inspectorate, Independent Authority

Central Division, Directorate of Planning and Coordination of Labour Relations Inspection (A. Mpouzios, D. Souliotis)

10 Agisilaou Str.

10437 Athens

Greece

sepe.gov.gr Als externen Link öffnen el

Ungarn

Nemzetgazdasági Minisztérium - Munkafelügyelet Foglalkoztatás-felügyelet

Ministry for National Economy - Hungarian Labour Inspectorate

P.O. Box 17.

HU 1358 Budapest

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Island

Velferðarráðuneytið

Ministry of Social Affairs

Skogarhlid 6

IS-150 Reykjavik

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Irland

Workplace Relations

O'Brien Road

Carlow

Ireland

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Italien

Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali; Direzione Generale dei rapporti di lavoro e delle relazioni industriali

Ministry of Labour and Social Policy

Via Fornovo, 8

IT-00192 Roma

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Lettland

Valsts darba inspekcija

State Labour Inspectorate

Kr. Valdemara Street 38

LV-1010 Rīga

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Liechtenstein

Amt für Volkswirtschaft - Abteilung Wirtschaft

Haus der Wirtschaft

Poststrasse 1

LI-9494 Schaan

Litauen

Valstybinė darbo inspekcija

State Labour Inspectorate

Algirdo Str. 19

LT-03607 Vilnius

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Luxemburg

Inspection du travail et des mines

Labour and Mines Inspectorate

3, rue des Primeurs

L-2361 Strassen

Website Als externen Link öffnen fr

Malta

Department for Industrial and Employment Relations

121, Melita Street

VLT 1121 Valletta

Website Als externen Link öffnen en

+356 23 97 51 99

Helpline

  • 1575 for Employees
  • 1576 for Employers
Niederlande

Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid - Inspectie SZ

Ministry of Social Affairs and Employment - Labour Inspectorate

Parnassusplein 5, NL-2511 VX Den Haag

P.O Box 90801, NL-2509 LV Den Haag

Norwegen

Arbeidstilsynet

Labour Inspection Authority

Postboks 4720 Torgard

NO-7468 Trondheim

www.arbeidstilsynet.no Als externen Link öffnen enen

Polen

Państwowa Inspekcja Pracy - Główny Inspektorat Pracy

National Labour Inspectorate - Chief Labour Inspectorate

ul. Barska 28/30

PL-02 315 Warszawa

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Portugal

Autoridade para as Condições do Trabalho (ACT)

Authority for Working Conditions

Praca de Alvalade n. 1

1749-043 LISBON

  • Website Als externen Link öffnen pt
  • e-forms Als externen Link öffnen pt
Rumänien

Inspecția Muncii

Labour Inspectorate

Strada Matei Voievod, nr. 14

RO-030167, Sector 2

București

Slowakei

Národný inšpektorát práce

National Labour Inspectorate

Masarykova 10

SK-040 01 Kosice

Website Als externen Link öffnen en

Slowenien

Ministrstvo za delo, družino, socialne zadeve in enake možnosti

Ministry of Labour, Family, Social Affairs and Equal Opportunities

Štukljeva cesta 44

SI-1000 Ljubljana

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Spanien

Dirección General de Trabajo

General Directorate of Labour

Pío Baroja, 6

ES-28009 Madrid

  • Desplazamiento - Datos de contacto Als externen Link öffnen es
  • Desplazamiento Als externen Link öffnen es
Schweden

Arbetsmiljöverket

Swedish Work Environment Authority

Box 9082

SE-171 09 Solna

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Zuletzt überprüft: 21/10/2025
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