Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union verfügen jeweils über einen eigenen Dolmetschdienst. Freelance-Dolmetscher*innen werden jedoch gemeinsam ausgewählt.
Die freiberuflichen Dolmetscher*innen arbeiten regelmäßig mit den fest angestellten Dolmetscherinnen und Dolmetschern des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Gerichtshofs zusammen. Gedolmetscht wird in den 24 EU-Amtssprachen, gelegentlich auch in anderen Sprachen. Die Frage der Staatsangehörigkeit spielt bei Freiberuflern keine Rolle.
Voraussetzung für die Mitarbeit als freiberufliche*r Dolmetscher*in ist das Bestehen eines Akkreditierungstests. Alle Informationen zu den einzelnen Schritten des Testverfahrens finden Sie hier. Termine für künftige Akkreditierungstests entnehmen Sie bitte dem Kalender.
1. Bewerbungsvoraussetzungen
Der Weg zum Erfolg:
Bachelor „Konferenzdolmetschen“ (4 Jahre)
oderMaster „Konferenzdolmetschen“
oderBachelor in einer beliebigen Fachrichtung und
Abschluss eines postgradualen Studiums in Konferenzdolmetschen (mindestens ein Studienjahr in Vollzeit)
oder
mindestens ein Jahr Berufserfahrung (nachzuweisen sind mindestens 100 Arbeitstage) als Konferenzdolmetscher*in auf dem für internationale Sitzungen erforderlichen Niveau (Erfahrung als Gerichts-, Verhandlungs-, Behörden- oder Unternehmensdolmetscher*in wird nicht berücksichtigt).-
Eine Sprachenkombination, die den erforderlichen Akkreditierungsprofilen entspricht.
Diese Sprachenprofile sind derzeit bei den EU-Dolmetschdiensten gefragt. Die Lage kann sich allerdings je nach den aktuellen Erfordernissen ändern.
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Höchstens zweimaliges Nichtbestehen eines Akkreditierungstests (Nichterscheinen ohne triftigen Grund gilt als durchgefallen). Sofern das dienstliche Interesse nichts anderes erfordert, gilt eine Wartezeit von fünf Testjahren, bevor ein vierter (und jeder weitere) Antrag akzeptiert werden kann.
2. Kalender
Wann die Akkreditierungstests angesetzt werden, richtet sich nach dem Bedarf der beteiligten EU-Organe. Ein vorläufiger Zeitplan für die Akkreditierungstests wird jedes Jahr veröffentlicht. Änderungen sind möglich.
3. Akkreditierungstest
Wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, werden Sie zum Akkreditierungstest eingeladen.
Beim Akkreditierungstest werden für jede der zu prüfenden Sprachen folgende Tests durchgeführt:
Simultanes Dolmetschen einer Rede (10-12 Minuten)
Konsekutives Dolmetschen einer Rede (± 6 Minuten)
Die Tests erfolgen aus Ihren Passivsprachen in Ihre Aktivsprache und/oder retour‚ wobei der Zulassungsausschuss die geprüften Sprachen aus Ihrer angegebenen Sprachenkombination entsprechend den für die Akkreditierung erforderlichen Sprachprofilen auswählt. Sowohl der Konsekutiv- als auch der Simultandolmetsch-Test finden über eine Online-Testplattform statt.
Zunächst werden Ihre Simultan-Verdolmetschungen für alle geprüften Sprachen aufgezeichnet. Wer den Simultandolmetsch-Test bestanden hat, wird zum Konsekutiv-Test eingeladen.
Ein interinstitutioneller Prüfungsausschuss bewertet Ihre Leistungen anhand der Beurteilungskriterien. Sie erhalten die Ergebnisse in schriftlicher Form mit einem Feedback, damit Sie sehen, wie Sie bei den einzelnen Bewertungskriterien abgeschnitten haben.
4. Aufnahme in die gemeinsame Datenbank
Bewerber*innen, die den Akkreditierungstest bestanden haben, werden in die gemeinsame Datenbank der Vertrags-Konferenzdolmetscher (ACI) aufgenommen und können von den drei Dolmetschdiensten der EU eingestellt werden.
Wenn Sie sich in einem laufenden Vertragsverhältnis mit einer EU-Institution befinden (z. B. als Praktikant*in, Vertragsbedienstete*r, Bedienstete*r auf Zeit oder Beamt*in), können Sie erst nach Ablauf Ihres Vertrags in die gemeinsame Liste aufgenommen werden. Weitere Informationen dazu sind dem Verfahren zum ACI-Status auf der gemeinsamen Liste zu entnehmen.
Mit der Aufnahme in die gemeinsame Datenbank ist allerdings keine Einstellungsgarantie verbunden.
5. Bewerbung
Nachdem Sie nun alles über die einzelnen Schritte wissen, können Sie die Online-Bewerbung ausfüllen.
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Ihren Lebenslauf
Abschlusszeugnisse und/oder Diplome, aus denen Ihre Qualifikationen in den einzelnen Dolmetschkomponenten hervorgehen
falls zutreffend, den Nachweis der erforderlichen Erfahrung im Konferenzdolmetschen (Erfahrung als Gerichts-, Verhandlungs-, Behörden- oder Unternehmensdolmetscher*in wird nicht berücksichtigt)
bei Sprachen, für die Sie kein Abschlusszeugnis oder Diplom haben, einen Nachweis, wie die Sprachkenntnisse auf Arbeitssprachniveau erworben wurden (z. B. Bescheinigungen, persönliche Erklärung, Nachweis über einschlägige Berufserfahrung)
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung.
Sie können sich jederzeit bewerben. Wir empfehlen Ihnen jedoch einen Blick auf die Fristen für die jeweilige A-Sprache im vorläufigen Testkalender. Alle erforderlichen Unterlagen sind innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist einzureichen.
Häufig gestellte Fragen
Wer als verbeamtete*r Dolmetscher*in für die EU arbeiten möchte, muss ein Auswahlverfahren bestehen. Auf der EPSO-Website EU Careers finden Sie weitere Informationen zu allgemeinen Auswahlverfahren.
Nähere Informationen sind über die EPSO-Website EU Careers sowie über die Website Translation at the EU institutions erhältlich.
Sie müssen Ihre Erfahrung als Konferenzdolmetscher*in sowohl für die Simultan- als auch für die Konsekutivverdolmetschung auf dem für internationale Sitzungen erforderlichen Niveau von insgesamt zumindest 100 Tagen nachweisen.
Zulässige Nachweise über Ihre Berufserfahrung sind u. a.:
Fotokopien von Verträgen
Bescheinigungen Ihrer Arbeitgeber unter Angabe der Anzahl der Tage und der Art von Tagungen (aufgeschlüsselt nach der Anzahl von Tagen für Konferenz- bzw. Simultandolmetschen und den jeweiligen Ausgangs- und Zielsprachen)
Referenzschreiben unter Angabe der Anzahl der Tage und der Art von Tagungen
Fotokopien von Rechnungen, aus denen die Art Ihrer Tätigkeit hervorgeht
Erfahrung als Gerichts-, Verhandlungs-, Behörden- oder Unternehmensdolmetscher*in wird nicht berücksichtigt. Es reicht nicht, Berufserfahrung lediglich im Lebenslauf aufzuführen. Aus den Nachweisen über Ihre Berufserfahrung müssen die Sprachkombinationen und -richtungen hervorgehen, mit denen Sie gearbeitet haben. Alle erforderlichen Nachweise sollten bei Bewerbungsschluss vorliegen (siehe Kalender).
Dolmetscher*innen mit Serbisch, Bosnisch oder Montenegrinisch als A-Sprache erhalten eine interinstitutionelle Akkreditierung nur auf der Grundlage eines interinstitutionellen Tests.
Der Status der Dolmetscher*innen, die sich bereits auf der Liste befinden, bleibt unverändert. Änderungen hinsichtlich der Aktiv- oder Passivsprachen werden nach Maßgabe geltender Regeln vorgenommen. Kroatisch, Serbisch, Bosnisch und Montenegrinisch als zusätzliche C-Sprachen kommen im Einzelfall auf der Grundlage von Nachweisen in Betracht, sofern die Bewerberin/der Bewerber bereits eine dieser Sprachen in ihrer/seiner Sprachenkombination hat. Etwaige Fragen hierzu senden Sie uns bitte per E-Mail.
Nein, Sie können nur mit einer einzigen A-Sprache registriert sein und in dieser geprüft werden. Wenn Sie sich bereits beworben haben, können Sie Ihre A-Sprache noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist ändern, indem Sie uns per E-Mail benachrichtigen.
Sobald Sie Ihre Unterlagen hochgeladen haben, erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung.
Der Zulassungsausschuss wird Ihre Bewerbung prüfen und entscheiden, ob die eingereichten Unterlagen ausreichen. Sie können jederzeit Ihre Bewerbung bearbeiten oder weitere Unterlagen hochladen. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt jedoch nur die Unterlagen, die innerhalb der vorgegebenen Bewerbungsfrist hochgeladen wurden.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass
das hochgeladene Dossier aussagekräftig ist;
Ihre Sprachenkombination auf einem amtlichen Dokument vermerkt ist (falls sie nicht auf dem Abschlusszeugnis/Diplom aufgeführt ist, sollten Sie ein anderes amtliches Hochschuldokument (z. B. Diplomzusatz oder Leistungsnachweis) als Beleg beifügen);
Ihre Kenntnisse und Kompetenzniveaus in Sprachen, für die Sie kein Abschlusszeugnis oder Diplom haben, hinreichend dokumentiert sind (z. B. durch Bescheinigungen, persönliche Erklärungen oder einschlägige Berufserfahrung);
Ihre Dolmetsch-Befähigungsnachweise im Dossier enthalten sind;
falls zutreffend, der Nachweis einer mindestens 100-tägigen Berufserfahrung als Konferenzdolmetscher*in im Dossier enthalten ist.
Wenn Sie im letzten Studienjahr sind,
die Kopie Ihres Abschlusszeugnisses oder Diploms in Konferenzdolmetschen aber noch nicht erhalten haben, laden Sie bitte eine amtliche Bescheinigung Ihrer Hochschule hoch, aus der hervorgeht, dass Sie alle erforderlichen Prüfungen bestanden haben;
alle erforderlichen Dolmetschprüfungen bestanden, aber Ihr Dolmetschstudium noch nicht abgeschlossen haben, laden Sie bitte eine amtliche Bescheinigung Ihrer Hochschule hoch, aus der hervorgeht, dass Sie alle für den Erwerb Ihres Abschlusszeugnisses oder Diploms erforderlichen Dolmetschprüfungen bestanden haben;
Ihre Dolmetsch-Prüfungen aber noch ablegen müssen, ist eine Zulassungsbescheinigung oder ein Nachweis darüber, dass Sie Ihr Studium fast abgeschlossen haben, einzureichen. Spätestens zwei Wochen vor dem Simultandolmetsch-Test müssen Sie eine amtliche Bescheinigung oder einen amtlichen Nachweis Ihrer Hochschule oder des Hochschulprüfungsausschusses hochladen, aus der bzw. dem hervorgeht, dass Sie die für den Erwerb Ihres Abschlusszeugnisses oder Diploms erforderlichen Dolmetschprüfungen bestanden haben.
Nach bestandenem Akkreditierungstest erfolgt die Akkreditierung erst, wenn Sie eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses oder Diploms eingereicht haben.
Wenn Ihre Bewerbung formal zulässig ist, schickt das bei der Europäischen Kommission angesiedelte interinstitutionelle Prüfungsamt alle Informationen zu Ihrer Einladung zum Akkreditierungstest an Ihr Online-Konto. Schauen Sie daher bitte regelmäßig nach.
Darin erfahren Sie, was von Ihnen erwartet wird. Vor dem Simultan-Test werden Sie zu einem Probelauf eingeladen. Dieser Probelauf ist Pflicht. So können Sie sich mit dem Tool vertraut machen und prüfen, ob Sie den technischen Anforderungen gewachsen sind.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, auch Ihr E-Mail-Konto auf wichtige Mitteilungen zu prüfen und dafür zu sorgen, dass die Adresse csi-tests@ec.europa.eu nicht als Spam behandelt wird.
Alle Tests werden über eine Online-Testplattform durchgeführt. Zunächst werden Ihre Simultan-Verdolmetschungen für alle geprüften Sprachen aufgezeichnet. Wer den Simultandolmetsch-Test bestanden hat, wird zum Konsekutiv-Test eingeladen. Wer zum Konsekutiv-Test eingeladen wird, erhält eine E-Mail vom Europäischen Parlament. Bitte stellen Sie sicher, dass die Adresse LINC.accr-tests@europarl.europa.eu nicht als Spam behandelt wird.
Jeder nicht bestandene Teilbereich führt zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Beim Simultandolmetsch-Test können die Bewertungen je nach Ergebnis der Beratungen des Prüfungsausschusses und dem geforderten Mindestsprachprofil eingestellt werden, bevor alle Teilprüfungen bewertet wurden.
Beim Konsekutiv-Test werden alle erforderlichen Teilprüfungen durchgeführt und bewertet, unabhängig von den Teilergebnissen. Das Gesamtergebnis sowie die Teilergebnisse werden vom Prüfungsausschuss mitgeteilt, sobald alle Teilprüfungen durchgeführt und bewertet wurden. Wenn Sie einen Teil der erforderlichen Konsekutiv-Tests nicht bestehen, haben Ihre bestandenen Simultan- und Konsekutiv-Teilprüfungen für eine Nachprüfung weiterhin Bestand. Diese Nachprüfung findet im selben Testjahr oder in derselben Testrunde statt. So können Sie die nicht bestandene/n Konsekutiv-Teilprüfung/en in einem neuen Anlauf noch einmal ablegen. Sollten Sie bei der Nachprüfung das für die Akkreditierung erforderliche Mindestsprachprofil nicht erfüllen, haben die Ergebnisse der bestandenen Teilprüfungen bei künftigen Prüfungen keinen Bestand mehr. Die Nachprüfungen werden vom Europäischen Parlament organisiert. Bei der Nachprüfung im Konsekutivdolmetschen kann der Prüfungsausschuss je nach Ergebnis der Beratungen beschließen, die Bewertung einzustellen, sollten Sie eines der erforderlichen Akkreditierungsprofile nicht mehr erfüllen.
Sie erhalten die Ergebnisse in schriftlicher Form mit einem Feedback, damit Sie sehen, wie Sie bei den einzelnen Bewertungskriterien abgeschnitten haben.
Die Modalitäten für Nicht-EU-Sprachen können hiervon abweichen.
Der Zulassungsausschuss wählt aus den von Ihnen in Ihrer Bewerbung angegebenen Sprachen die zu prüfenden Sprachen aus. An dieser Entscheidung kann nichts geändert werden. Aus organisatorischen Gründen wird die Reihenfolge der zu prüfenden Sprachen im Vorfeld festgelegt und kann nicht geändert werden.
Bitte geben Sie Ihre Behinderung auf dem Formular in der Online-Bewerbung an und teilen Sie uns mit, ob Sie eine besondere Hilfestellung oder Ausstattung entweder für den Konsekutiv- oder den Simultandolmetschtest benötigen.
Wir werden uns nach Kräften darum bemühen, dass Sie bei Wahrung der Parität aller Bewerber*innen unter den bestmöglichen Bedingungen getestet werden.
Den Prüfungsausschüssen gehören eigens hierfür geschulte Dolmetscher*innen der drei Dolmetschdienste der EU-Organe (Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Gerichtshof der Europäischen Union) an. Je nach der zu prüfenden Sprachenkombination kann der Prüfungsausschuss durch Beisitzer (Dolmetsch-Kolleg*innen) unterstützt werden.
Sie können über das im Online-Konto verfügbare Formular einen Antrag auf Überprüfung einreichen. Ein solcher Antrag ist zu begründen und innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Datum, an dem Ihnen das Schreiben mit der Entscheidung des Zulassungsausschusses oder des Prüfungsausschusses online übermittelt wird, zu stellen.
Die Bewertung der Relevanz Ihrer Qualifikationen oder Ihrer Berufserfahrung oder der Qualität Ihrer Leistungen während der Prüfung können Sie nicht anfechten. Da es sich bei dieser Bewertung um ein Werturteil handelt, wird ein auf dieser Grundlage gestellter Überprüfungsantrag nicht zum Erfolg führen.
Bloße Ersuchen um zusätzliches Feedback werden nicht als Antrag auf Überprüfung behandelt; sie werden abgelehnt. Die Prüfungsausschüsse geben kein weiteres Feedback ab.
Sämtlicher Schriftwechsel in diesem Zusammenhang ist an das Prüfungsamt zu richten; bitte nehmen Sie keinen direkten, individuellen Kontakt zu den Mitgliedern des Zulassungsausschusses oder des Prüfungsausschusses auf.
Ja, Sie können sich erneut bewerben, sofern Sie höchstens zweimal einen Akkreditierungstest nicht bestanden haben (Nichterscheinen ohne triftigen Grund gilt als durchgefallen). Sofern das dienstliche Interesse nichts anderes erfordert, gilt eine Wartezeit von fünf Testjahren, bevor ein vierter (und jeder weitere) Antrag akzeptiert werden kann.
Wenn Sie alle Dolmetschkomponenten Ihres Tests bestanden haben und alle administrativen Bedingungen erfüllen, werden Sie in die Liste der bei den EU-Organen akkreditierten Vertrags-Dolmetscher*innen (ACI) aufgenommen. Je nach Bedarf bei den einzelnen Organen werden akkreditierten ACI Verträge angeboten. Mit der Aufnahme in die Liste der akkreditierten Dolmetscher*innen ist allerdings keine Beschäftigungsgarantie verbunden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass wenn Sie sich in einem laufenden Vertragsverhältnis mit einer EU-Institution befinden (z. B. als Praktikant*in, Vertragsbedienstete*r, Bedienstete*r auf Zeit oder Beamt*in), Sie erst nach Ablauf Ihres Vertrags in die gemeinsame Liste aufgenommen werden können. Weitere Informationen dazu sind dem Verfahren zum ACI-Status auf der gemeinsamen Liste zu entnehmen.
Nein. Eine Festanstellung als Beamt*in ist ausschließlich über ein Auswahlverfahren möglich.
Die EU-Organe bieten eine Vielzahl von Ressourcen zum Trainieren Ihrer Dolmetschfähigkeiten.
Bei Fragen zu Konsekutiv-Tests: LINC.accr-tests@europarl.europa.eu
Für alle anderen Fragen: csi-tests@ec.europa.eu
Nützliche Unterlagen
Unterlagen zu rechtlichen und finanziellen Fragen
Maßgeblich ist die französische Sprachfassung, da diese von allen Parteien unterzeichnet wurde.
Durchführungsmodalitäten für verschiedene Bestimmungen der Übereinkunft
Datenschutzerklärung über den Umgang mit den personenbezogenen Daten von Bewerbern*innen
Datenschutzerklärung über den Umgang mit den personenbezogenen Daten von ACI
ACI-Status auf der gemeinsamen Liste
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